Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016

Verantwortlich für die Datenverarbeitung: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it
PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it

Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it

Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für die Wahrnehmung einer Aufgabe in öffentlichem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Verordnung (EU) 2016/679), d.h. für die Zwecke der „Förderung von Initiativen zur Information und Umweltbildung auch fachübergreifender Natur, die auf die Verbesserung der Kenntnis und die Sensibilisierung für den Respekt vor der Natur und für den Naturschutz sowie für die Achtung der Natur- und Kulturgüter abzielen“ im Sinne vom Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d) des Landesgesetzes vom 16. März 2018, Nr. 4, in geltender Fassung, sowie der „Förderung und Durchführung von Initiativen und Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung und -erziehung, wie begleitete Naturwanderungen, Naturschutzdienst, von öffentlichen Veranstaltungen sowie Verwirklichung geeigneter Strukturen zur Umweltbildung und zur spezifischen Aus- und Fortbildung sowie Ausstattung sowohl des internen als auch von der Landesverwaltung hierfür beauftragten Personals,“, im Sinne vom Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f) des obgenannten Landesgesetzes, die zu den institutionellen Aufgaben des Amtes für den Nationalpark Stilfserjoch gehören, zu diesen Zwecken verarbeitet, insbesondere für die Organisation von Tätigkeiten und Veranstaltungen in den Besucherzentren des Nationalparks. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor pro tempore des Amtes für den Nationalpark Stilfserjoch an seinem Dienstsitz.
Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Während der von den Besucherzentren des Nationalparks organisierten Tätigkeiten und Veranstaltungen können Fotos, Filmaufnahmen oder andere audiovisuelle Medien von den teilnehmenden Personen angefertigt werden, welche für dieselben obgenannten Zwecke verarbeitet werden können, insbesondere zur internen Dokumentation der stattgefundenen Tätigkeiten und Veranstaltungen. Die Veröffentlichung dieser Fotos, Filmaufnahmen oder anderer audiovisueller Medien ist ausschließlich mit Einwilligung der abgebildeten Person erlaubt (s. § Verbreitung).

Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können den Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz -Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche. Die Daten können zudem anderen Dienstleistern, welche vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung als Auftragsverarbeiter ernannt sind, übermittelt, mitgeteilt und weiter verarbeitet werden: Betreiber von Internetseiten, social media manager, Team für Videoaufnahmen, Firmen und externe Mitarbeiter, die mit der technischen Organisation, der Bekanntmachung/Bewerbung von Tätigkeiten und Veranstaltungen beauftragt sind, wie der Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols, Tourismusvereine, Wanderleiter, u.ä.

Verbreitung: Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung und Verbreitung der gesammelten Fotos, Filmaufnahmen oder anderer audiovisueller Medien ist die Einwilligung der betroffenen Person laut Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) der EU-Verordnung 2016/679. Die während der von den Besucherzentren des Nationalparks organisierten Tätigkeiten und Veranstaltungen angefertigten Fotos, Filmaufnahmen oder Aufnahmen mit anderen audiovisuellen Medien von teilnehmenden Personen können in Online- oder Printpresse, sowie auf der Homepage des Nationalparks Stilfserjoch und/oder auf den Seiten der institutionellen social networks (Facebook, Instagram, Google, Youtube, u.ä.) des Amtes für den Nationalpark Stilfserjoch, sowie auf den Internetseiten und social networks des Landesverbandes der Tourismusorganisationen Südtirols, der IDM Südtirol - Alto Adige und von weiteren öffentlichen und privaten Körperschaften, mit denen das Amt für institutionelle Zwecke zusammenarbeitet, veröffentlicht werden, zum Zwecke der Dokumentation der stattgefundenen Tätigkeiten und Veranstaltungen, zur Bewerbung von zukünftigen Tätigkeiten und Veranstaltungen, sowie zur Natur- und Umweltvermittlung.

Die von den Besucherzentren des Nationalparks organisierten Tätigkeiten und Veranstaltungen können unter jene laut Art. 97 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 633/1941 fallen, für welche keine explizite Einwilligung der betroffenen Person vorgesehen ist, wenn die Wiedergabe der Bilder aus wissenschaftlichen, didaktischen oder kulturellen Zwecken gerechtfertigt ist oder mit Fakten, Ereignissen, Zeremonien zusammenhängt, welche im öffentlichen Interesse sind oder in der Öffentlichkeit stattgefunden haben. Im letzteren Fall werden die gesammelten Bilder in erster Linie auf den Umweltkontext abzielen, in dem die öffentliche Veranstaltung selbst stattfindet (Hauptthema), und nur in zweiter Linie (Hintergrund oder Kontext) auf die anwesenden Personen, wobei darauf zu achten ist, dass die Gesichter der Anwesenden nicht in Nahaufnahme oder frontal gefilmt oder fotografiert werden, sondern mit Blickwinkeln, die die Erkennbarkeit der Personen einschränken, und/oder aus großer Entfernung aufgenommen werden.
Da allerdings die Verwendung der Bilder in großem Umfang erfolgt, insbesondere in den digitalen Medien, wird es für notwendig erachtet, die explizite Einwilligung zur Verwendung dieser Daten zu Dokumentationszwecken mittels Veröffentlichung der institutionellen Tätigkeit des Amtes für den Nationalpark Stilfserjoch einzuholen.
Während der Tätigkeiten und Veranstaltungen können auch Nachrichtendienste (RAI, ORF oder andere) anwesend sein, welche Fotos, Filmaufnahmen oder andere audiovisuelle Medien anfertigen. Für die Verbreitung von Fotos, Filmaufnahmen oder anderer audiovisueller Medien können keine urheberrechtlichen und anderen finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden.

Datenübermittlungen: Mit der Veröffentlichung in den social networks (Facebook, Instagram, Google, Youtube, u.ä.), werden die Daten an Drittländer übermittelt, wie z.B. an die Vereinigten Staaten von Amerika, welche trotz der Angemessenheitsentscheidung der EU Kommission EU-US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023, kein Schutzniveau gewährleisten könnten, welches jenem des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), bestehend aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen, der Sache nach gleichwertig ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.

Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, und zwar bis zu 5 Jahren. Die Fotos, Filmaufnahmen oder andere audiovisuelle Medien werden dauernd aufbewahrt, da diese einen besonderen dokumentarischen Wert in Bezug auf die Tätigkeiten der Natur- und Umweltbildung aufweisen. Sollten die betroffenen Personen das Recht auf Vergessenwerden geltend machen oder die Einwilligung widerrufen, werden die Bilder entfernt.

Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite https://transparente-verwaltung.provinz.bz.it/de/zusaetzliche-informationen zur Verfügung. zur Verfügung.

Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.